Der Schrecken nach einem Unfall ist meist groß

 

Mit über 20 Partnerwerkstätten möchten wir Ihnen hierbei bestmöglich helfen, indem wir folgende Dienstleistungen anbieten:

  • Abschleppdienst
  • Unfallinstandsetzung
  • Mietwagenservice
  • Versicherungsabwicklung (durch Vermittlung entsprechender Rechtsbeistände)

 

Details zu unserem umfassenden Unfallservice erfahren Sie hier:

 

Unfallschaden?
Was tun?

Nach einem unverschul­deten Unfall ist man oft hilflos. Man glaubt mit ei­nem Telefonat mit der gegnerischen Versiche­rung alles Notwendige in die Wege geleitet zu ha­ben.
Dies ist nicht so! Die Zei­ten an dem man einfach mit einem Kostenvoran­schlag an die Versiche­rung zur Regulierung sei­nes Schadens herantrat sind seit einigen Jahren vorbei! Leider hat man als Geschädigter heute eine Menge Arbeit und Laufe­rei um seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Die Zeit und den verbunde­nen Ärger bekommt man leider auch nicht ersetzt. Dennoch stehen Ihnen, als Geschädigten, viele Rechte zu. Um diese schnell und unkompliziert durch zu setzen, empfiehlt es sich meist aber einen starken Partner zur Seite zu haben. Firmen wie die SCS-kfz group (autoteile-weiterstadt) haben sich auf die professionelle Unfallschadenabwicklung spezialisiert. Alles aus einer Hand.
Bei Bedarf meldet sich der Kunde telefonisch vom Unfallort und die Pro­fis vom Unfallschaden-Kompetenz-Zentrum er­scheinen am Unfallort zur ersten Besichtigung.
Wenn man es wünscht wird ein Unfallersatzfahr­zeug zur Erhaltung Ihrer Mobilität gleich mitge­bracht.
Der Transport Ihres ver­unfallten Wagens zum Reparaturbetrieb, die Gut­achtenerstellung durch einen freien Sachverstän­digen, die Schadensab­wicklung mit der gegneri­schen Versicherung und, wenn es erforderlich ist, die fachanwaltliche Inter­essenvertretung für Sie – alles aus einer Hand durch die SCS-kfz group und ihre Partner.
Die Spezialisten der Un­fallschadenabwicklung der SCS-kfz group sorgen dafür, dass Ihr Auto schnell wieder auf die Rä­der kommt, selbstver­ständlich wird dieses nach Herstellervorgaben instand gesetzt.
Kosten entstehen für Sie, bei unverschuldeten Un­fällen, nicht. Den Scha­den begleicht die gegneri­sche Haftpflichtversiche­rung.
Es hat viele Vorteile sich einen starken Partner zu Hilfe zu holen.

 

Grundsätzlich gilt:

Nach einem Verkehrsun­fall haben Geschädigte Anspruch auf vollständi­gen Ersatz des ihnen ent­standenen Schadens.  Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung empfiehlt sich folgendes:
1. Notieren Sie Namen und Anschrift des Unfall­gegners sowie des Fahr­zeughalters und das amt­liche Kennzeichen. Fra­gen Sie den Unfallgegner nach der Versicherungs­gesellschaft und der Ver­sicherungsscheinnummer.
2. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort.
3. Notieren Sie Adressen von Zeugen. Es ist immer gut, wenn Sie die Polizei einschalten, in jedem Fall aber bei größeren Schä­den oder bei unklarer Ver­schuldungslage. Bewah­ren Sie die Ihnen überge­bene blaue Kopie des po­lizeilichen Unfallberichtes gut auf!
4. Sie sollten in jedem Fall einen „öffentlich be­stellten und vereidigten“ oder einen von einem Be­rufsverband „anerkann­ten“ Kfz-Sachverständi­gen beauftragen, den Schaden zu begutachten. Die Sachverständigen­kosten gehören nach herrschen­der Rechtsprechung zum Schaden und werden beim Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
5. Bedenken Sie, dass Sie verpflichtet sind, Ih­rem Unfallgegner den Ih­nen entstandenen Scha­den nachzuweisen. Las­sen Sie sich Ihre Beweis­pflicht durch einen Vertre­ter der gegnerischen Ver­sicherung nicht abneh­men. Meistens bringt dies einen finanziellen Nachteil mit sich. Und wie steht´s mit einer eventuellen Wertminderung? Es geht um Ihren Schaden, der Ih­nen entstanden ist. Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.
6. Bringen Sie Ihren Wa­gen in die Werkstatt Ihres Vertrauen und lassen Sie eine fachgerechte Repa­ratur durchführen.
7. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachver­ständiger wird auch be­rechnen, ob Ihnen durch den Unfall eine Wertmin­derung zusteht. Das ist Bares für Sie. Fragen Sie Ihren Sachverständigen danach.
8. Ebenfalls wird Ihr Sachverständiger gerne mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zusam­menarbeiten, wenn sich bei der Durchsetzung Ih­rer berechtigten Forde­rung Schwierigkei­ten ergeben sollten oder wenn Sie z.B. ein Beweis­sicherungsverfahren we­gen etwaiger verschwie­gener Mängel beim Kauf des Fahrzeuges benöti­gen.   Grundsätzlich müs­sen die Rechtsanwalts­kosten, wenn Sie nicht Schuld sind, von der geg­nerischen Versicherung übernommen werden. Überlassen Sie die Arbeit also ruhig den Profis.
9. Für die Dauer der Re­paratur (oder des Wieder­beschaffungszeitraumes bei einem Totalschaden) steht Ihnen ein Mietwa­gen zu. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, so ha­ben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallent­schädigung. Ihr Sachver­ständiger kann Sie auch hier richtig beraten.
10. Welchen Sachver­ständigen beauftrage ich?
Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist ge­setzlich nicht geschützt. Die deutschen Gerichte bedienen sich von daher der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, da hier durch Prüfverfahren der Sachverstand nachgewiesen wurde.
Quelle: Rettinger und Kollegen