Der Schrecken nach einem Unfall ist meist groß
Mit über 20 Partnerwerkstätten möchten wir Ihnen hierbei bestmöglich helfen, indem wir folgende Dienstleistungen anbieten:
- Abschleppdienst
- Unfallinstandsetzung
- Mietwagenservice
- Versicherungsabwicklung (durch Vermittlung entsprechender Rechtsbeistände)
Details zu unserem umfassenden Unfallservice erfahren Sie hier:
Unfallschaden?
Was tun?
Nach einem unverschuldeten Unfall ist man oft hilflos. Man glaubt mit einem Telefonat mit der gegnerischen Versicherung alles Notwendige in die Wege geleitet zu haben.
Dies ist nicht so! Die Zeiten an dem man einfach mit einem Kostenvoranschlag an die Versicherung zur Regulierung seines Schadens herantrat sind seit einigen Jahren vorbei! Leider hat man als Geschädigter heute eine Menge Arbeit und Lauferei um seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Die Zeit und den verbundenen Ärger bekommt man leider auch nicht ersetzt. Dennoch stehen Ihnen, als Geschädigten, viele Rechte zu. Um diese schnell und unkompliziert durch zu setzen, empfiehlt es sich meist aber einen starken Partner zur Seite zu haben. Firmen wie die SCS-kfz group (autoteile-weiterstadt) haben sich auf die professionelle Unfallschadenabwicklung spezialisiert. Alles aus einer Hand.
Bei Bedarf meldet sich der Kunde telefonisch vom Unfallort und die Profis vom Unfallschaden-Kompetenz-Zentrum erscheinen am Unfallort zur ersten Besichtigung.
Wenn man es wünscht wird ein Unfallersatzfahrzeug zur Erhaltung Ihrer Mobilität gleich mitgebracht.
Der Transport Ihres verunfallten Wagens zum Reparaturbetrieb, die Gutachtenerstellung durch einen freien Sachverständigen, die Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung und, wenn es erforderlich ist, die fachanwaltliche Interessenvertretung für Sie – alles aus einer Hand durch die SCS-kfz group und ihre Partner.
Die Spezialisten der Unfallschadenabwicklung der SCS-kfz group sorgen dafür, dass Ihr Auto schnell wieder auf die Räder kommt, selbstverständlich wird dieses nach Herstellervorgaben instand gesetzt.
Kosten entstehen für Sie, bei unverschuldeten Unfällen, nicht. Den Schaden begleicht die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Es hat viele Vorteile sich einen starken Partner zu Hilfe zu holen.
Grundsätzlich gilt:
Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte Anspruch auf vollständigen Ersatz des ihnen entstandenen Schadens. Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung empfiehlt sich folgendes:
1. Notieren Sie Namen und Anschrift des Unfallgegners sowie des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen. Fragen Sie den Unfallgegner nach der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsscheinnummer.
2. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort.
3. Notieren Sie Adressen von Zeugen. Es ist immer gut, wenn Sie die Polizei einschalten, in jedem Fall aber bei größeren Schäden oder bei unklarer Verschuldungslage. Bewahren Sie die Ihnen übergebene blaue Kopie des polizeilichen Unfallberichtes gut auf!
4. Sie sollten in jedem Fall einen „öffentlich bestellten und vereidigten“ oder einen von einem Berufsverband „anerkannten“ Kfz-Sachverständigen beauftragen, den Schaden zu begutachten. Die Sachverständigenkosten gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und werden beim Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
5. Bedenken Sie, dass Sie verpflichtet sind, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter der gegnerischen Versicherung nicht abnehmen. Meistens bringt dies einen finanziellen Nachteil mit sich. Und wie steht´s mit einer eventuellen Wertminderung? Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.
6. Bringen Sie Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauen und lassen Sie eine fachgerechte Reparatur durchführen.
7. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird auch berechnen, ob Ihnen durch den Unfall eine Wertminderung zusteht. Das ist Bares für Sie. Fragen Sie Ihren Sachverständigen danach.
8. Ebenfalls wird Ihr Sachverständiger gerne mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zusammenarbeiten, wenn sich bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung Schwierigkeiten ergeben sollten oder wenn Sie z.B. ein Beweissicherungsverfahren wegen etwaiger verschwiegener Mängel beim Kauf des Fahrzeuges benötigen. Grundsätzlich müssen die Rechtsanwaltskosten, wenn Sie nicht Schuld sind, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Überlassen Sie die Arbeit also ruhig den Profis.
9. Für die Dauer der Reparatur (oder des Wiederbeschaffungszeitraumes bei einem Totalschaden) steht Ihnen ein Mietwagen zu. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, so haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Ihr Sachverständiger kann Sie auch hier richtig beraten.
10. Welchen Sachverständigen beauftrage ich?
Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt. Die deutschen Gerichte bedienen sich von daher der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, da hier durch Prüfverfahren der Sachverstand nachgewiesen wurde.
Quelle: Rettinger und Kollegen